Richtlinie zur koordinierten Meldung von Sicherheitslücken (CVD)
Die Sicherheit unserer Produkte und Systeme hat für die Variolytics GmbH einen hohen Stellenwert. Wir begrüßen Hinweise von Kunden, Sicherheitsforschenden und anderen Dritten auf mögliche Sicherheitslücken in unseren Produkten.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für von der Variolytics GmbH bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen und die damit verbundenen Software-, Firmware- und produktbezogenen digitalen Komponenten.
Im Geltungsbereich
Nicht im Geltungsbereich
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, fallen insbesondere folgende Systeme oder Aktivitäten nicht unter diese Richtlinie:
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Produkt, System oder eine Testmethode in den Geltungsbereich fällt, kontaktieren Sie uns bitte vor weiteren Tests.
Meldung einer Schwachstelle
Wenn Sie eine mögliche Schwachstelle entdecken, senden Sie Ihre Meldung bitte über folgenden Kontaktweg:
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Security-E-Mail |
security@variolytics.com |
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Empfohlener Betreff |
Security Vulnerability Report – [Produktname] |
Um eine schnelle Analyse zu ermöglichen, sollte Ihre Meldung nach Möglichkeit folgende Informationen enthalten:
Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen, vertraulichen oder anderweitig geschützten Informationen, die für die Analyse der Schwachstelle nicht erforderlich sind.
Umgang mit Ihrer Meldung
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung nach Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen, prüfen und bewerten die Schwachstelle, entwickeln geeignete Korrekturmaßnahmen und stimmen die Veröffentlichung von Informationen soweit möglich mit der meldenden Person ab.
Koordinierte Offenlegung
Bitte veröffentlichen oder teilen Sie detaillierte Informationen über eine noch nicht behobene Schwachstelle nicht ohne vorherige Abstimmung mit uns. Variolytics wirkt darauf hin, bestätigte Schwachstellen ohne unangemessene Verzögerung zu behandeln.
Umgang mit Sicherheitsforschenden
Wenn Sie Sicherheitsforschung in gutem Glauben, im Rahmen dieser Richtlinie und ohne schädliche Absicht durchführen, beabsichtigt Variolytics – soweit rechtlich zulässig – nicht, allein aufgrund dieser Sicherheitsforschung rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Diese Erklärung stellt keine allgemeine Genehmigung dar, gegen geltendes Recht, vertragliche Verpflichtungen oder Rechte Dritter zu verstoßen.
Gesetzliche Meldepflichten
Bestimmte Schwachstellen oder Sicherheitsvorfälle können gesetzlichen Meldepflichten unterliegen. Variolytics behält sich vor, Informationen im gesetzlich erforderlichen Umfang an zuständige Behörden oder CSIRTs weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Meldepflichten nach der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act).
Vergütung
Variolytics betreibt derzeit kein Bug-Bounty-Programm.
Kontakt
Die vollständige Richtlinie (Version 1.0, freigegeben) können Sie hier lesen.